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Häufig gestellte Fragen 

Zahlt die Unfallversicherung der DBV Schmerzensgeld bei Gewalt gegen Beschäftigte des öffentlichen Dienstes?

Wir leisten ein Schmerzensgeld in Höhe von 1000€ unabhängig davon, ob die körperliche Schädigung dauerhaft ist oder nur vorübergehend war.

Bin ich gegen eine Teildienstunfähigkeit abgesichert?

Der Einschluss des Versicherungsschutzes bei Teildienstunfähigkeit in die Dienstunfähigkeitsversicherung ist möglich.

Was ist der Unterschied zwischen der kleinen und großen Anwartschaft?

Die kleine Anwartschaftsversicherung garantiert den Gesundheitszustand den der Versicherte bei Abschluss der Versicherung hatte. Die große Anwartschaft darüber hinaus bildet Altersrückstellungen, so dass der Versicherte mit dem Versicherungsbeitrag eines deutlich jüngeren Menschen in den Vorruhestand bzw. in Pension geht.

Warum brauche ich überhaupt eine Anwartschaft?

Die Anwartschaft ist notwendig damit die Versicherung bei Nutzung des Vollkostentarifes nachträglich keine Risikozuschläge berechnet oder einen Versicherungsabschluss auf Grund der späteren Gesundheitsangaben ablehnt. Kaum einer kann jetzt schon wissen was er später einmal wird.

Wird bei der DBV die Vollzugsdienst- und Polizeivollzugsdienstunfähigkeit versichert?

Durch den Einschluss der speziellen Dienstunfähigkeit ist die Vollzugsdienst- und Polizeivollzugsdienstunfähigkeit versichert.

Erfolgt eine nochmalige Prüfung des Gesundheitszustandes durch die DBV, wenn ich aus medizinischen Gründen in den Ruhestand versetzt werde?

Die DBV unterwirft sich dem Votum des Dienstherren.

Sind bei der DBV Auslandseinsätze mitversichert?

In der Dienstunfähigkeitsversicherung für Soldaten sind alle mandatierten Einsätze versichert.

Kann ich die Dienstunfähigkeitsversicherung kündigen, wenn meine Dienstzeit als Soldat auf Zeit endet?

Das macht überhaupt keinen Sinn, da die Berufsunfähigkeit inklusive ist und Sie ohne erneute Gesundheitsfragen eine Option auf Nachversicherung haben.

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